Was soll man davon halten?
Also, ich weiß auch nicht. Vorgestern hatten wir ein Gespräch mit dem Makler und der hat uns nun erzählt, dass der Eigentümer nun die Kündigung an den Mieter ausgesprochen hat und die Wohnung nun spätestens zum 31.12. geräumt wird.
Hört sich ja erstmal prima an, aber wir sind uns noch nicht sicher, ob die Kündigung überhaupt rechtswirksam ist und wir nicht am 01.01. da stehen und der Mieter ist immer noch da.
Auf der anderen Seite sieht die Wohnungssuche für ihn wohl gar nicht sooo schlecht aus und es kann immer noch sein, dass wir sogar noch vorher die Wohnung übernehmen können. Spätestens aber wohl zum 01.01.08.
Wir haben dem Makler jetzt gesagt, dass wir erst was unterschreiben, wenn wir vom Mieter eine schriftliche Anerkennung der Kündigung haben (mündlich hat er ihr zumindest nicht wiedersprochen) und er uns unterschreibt, dass er auf jeden Fall zum 31.12. dort auszieht.
Auf der anderen Seite lassen wir eine Klausel in den Notarvertrag aufnehmen, dass wir den Kaufpreis mindern können, für jeden Monat, den der Mieter dann doch nicht auszieht und dass wir weitere Schadensersatzansprüche gelten machen können (wenn zum Beispiel Bereitstellungszinsen beim Kredit fällig werden). Bezahlt wird sowieso erst, wenn die Wohnung übergeben wird.
Es wird also in den nächsten Tagen noch mal spannend, nächste Woche wissen wir mehr.
Hört sich ja erstmal prima an, aber wir sind uns noch nicht sicher, ob die Kündigung überhaupt rechtswirksam ist und wir nicht am 01.01. da stehen und der Mieter ist immer noch da.
Auf der anderen Seite sieht die Wohnungssuche für ihn wohl gar nicht sooo schlecht aus und es kann immer noch sein, dass wir sogar noch vorher die Wohnung übernehmen können. Spätestens aber wohl zum 01.01.08.
Wir haben dem Makler jetzt gesagt, dass wir erst was unterschreiben, wenn wir vom Mieter eine schriftliche Anerkennung der Kündigung haben (mündlich hat er ihr zumindest nicht wiedersprochen) und er uns unterschreibt, dass er auf jeden Fall zum 31.12. dort auszieht.
Auf der anderen Seite lassen wir eine Klausel in den Notarvertrag aufnehmen, dass wir den Kaufpreis mindern können, für jeden Monat, den der Mieter dann doch nicht auszieht und dass wir weitere Schadensersatzansprüche gelten machen können (wenn zum Beispiel Bereitstellungszinsen beim Kredit fällig werden). Bezahlt wird sowieso erst, wenn die Wohnung übergeben wird.
Es wird also in den nächsten Tagen noch mal spannend, nächste Woche wissen wir mehr.
MickyS74 - 16. Sep, 14:01